Manche mögen dem Konstrukt des österreichischen Staates mehr vertrauen, anderen mag er wiederum verhasst sein. Faktum ist jedenfalls, dass sich der Staat in viele private Lebensbereiche seiner Bürger einmischt- natürlich nur zu einem gewissen Grad, dies ist den Grundrechten garantiert.
Er verlangt zum Beispiel Steuern für die nationale Infrastruktur und Verwaltung, er hält die Bürger davon ab sich gegenseitig zu bestehlen und umzubringen und er gibt auch manchen bedürftigen Staatsangehörigen Unterstützungen und Beihilfen.
Ein weiterer Bereich, den der Staat sogar recht akribisch geregelt hat, ist die Straßenverkehrsordnung und das nicht zu Unrecht. Zum einen, weil beinahe jeder Bürger mindestens einmal in seinem Leben daran teilnimmt und, daraus resultierend, unzählige Risiken lauern.
Private Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber zum Beispiel zum Muss erhoben, will man ein Auto für österreichische Straßen zugelassen bekommen. Manchen mag das ein viel zu großer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die eigene Entscheidungsfreiheit sein, denn schließlich geht das ja den Staat nichts an, ob ich mich versichere oder nicht. Dem ist aber nicht ganz so. Der Gesetzgeber hat hier eine Wägung zwischen der persönlichen Freiheit und der Sicherheit und dem Wohle der Bürgergemeinschaft vornehmen müssen.
Dies ist gerade in einem solchen Bereich verständlich, da ein sehr großer Teil der Verkehrsteilnehmer, selbstverschuldet oder nicht, einmal in einen Unfall verwickelt wird. Wird dabei jemand verletzt, sind die geschuldeten
Leistungen Privathaftpflicht kaum noch eigenständig zu tragen. Selbst wenn man mit nur geringem Verschulden jemanden niederfährt und der landet daraufhin angenommen im Rollstuhl, muss man auf jeden Fall einen Teil der Heilungskosten tragen und ohne einer Versicherung die solche Schäden zumindest teilweise deckt, wird man seines Lebens finanziell nie wieder froh. Auch das Risiko, dass jemand verletzt wird und der Verletzende kann gar nichts leisten, will der Staat so gedeckt wissen. Eine rechtspolitisch wohl unargumentierbare, gerechte Entscheidung.